Rechtsprechung
   BGH, 25.04.2002 - 3 StR 111/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,7792
BGH, 25.04.2002 - 3 StR 111/02 (https://dejure.org/2002,7792)
BGH, Entscheidung vom 25.04.2002 - 3 StR 111/02 (https://dejure.org/2002,7792)
BGH, Entscheidung vom 25. April 2002 - 3 StR 111/02 (https://dejure.org/2002,7792)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,7792) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Schwerer Raub - Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - Maßregelvollzug - Verletzung sachlichen Rechts - Entscheidungsformel

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 64; ; StGB § 67 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 67 Abs. 2
    Begründungserfordernis bei der Anordnung des Vorwegvollzugs der Strafe

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 03.07.1986 - 4 StR 287/86

    Strafbarkeit wegen schwerer räuberischer Erpressung in Tateinheit mit

    Auszug aus BGH, 25.04.2002 - 3 StR 111/02
    Hierzu hätte die Kammer die Persönlichkeit des Angeklagten, die Länge der Freiheitsstrafe und die Art der notwendigen Behandlungen in ihre Erwägungen einbeziehen müssen (BGHR StGB § 67 Abs. 2 Zweckerreichung, leichtere 1).".
  • BGH, 03.05.1990 - 1 StR 160/90

    Maßregel - Strafe - Vorwegvollzug - Unzulässigkeit

    Auszug aus BGH, 25.04.2002 - 3 StR 111/02
    Will der Tatrichter mit Rücksicht auf das Rehabilitationsinteresse des Unterzubringenden von diesem Grundsatz abweichen, was ihm unter den Voraussetzungen des § 67 Abs. 2 StGB gestattet ist, so muss er diese Entscheidung mit auf jeden Einzelfall abgestellten nachprüfbaren Erwägungen begründen (BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug 4, BGH, Beschluss vom 16. Juni 1998 - 4 StR 251/98).
  • BGH, 16.06.1998 - 4 StR 251/98

    Nebeneinander von Freiheitsstrafe und Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

    Auszug aus BGH, 25.04.2002 - 3 StR 111/02
    Will der Tatrichter mit Rücksicht auf das Rehabilitationsinteresse des Unterzubringenden von diesem Grundsatz abweichen, was ihm unter den Voraussetzungen des § 67 Abs. 2 StGB gestattet ist, so muss er diese Entscheidung mit auf jeden Einzelfall abgestellten nachprüfbaren Erwägungen begründen (BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug 4, BGH, Beschluss vom 16. Juni 1998 - 4 StR 251/98).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht