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BGH, 25.04.2002 - 3 StR 111/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 67 StGB
Maßregelvollzug; Vorwegvollzug, teilweiser; Rehabilitationsinteresse - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Schwerer Raub - Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - Maßregelvollzug - Verletzung sachlichen Rechts - Entscheidungsformel
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 64; ; StGB § 67 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 67 Abs. 2
Begründungserfordernis bei der Anordnung des Vorwegvollzugs der Strafe - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 03.07.1986 - 4 StR 287/86
Strafbarkeit wegen schwerer räuberischer Erpressung in Tateinheit mit …
Auszug aus BGH, 25.04.2002 - 3 StR 111/02
Hierzu hätte die Kammer die Persönlichkeit des Angeklagten, die Länge der Freiheitsstrafe und die Art der notwendigen Behandlungen in ihre Erwägungen einbeziehen müssen (BGHR StGB § 67 Abs. 2 Zweckerreichung, leichtere 1).". - BGH, 03.05.1990 - 1 StR 160/90
Maßregel - Strafe - Vorwegvollzug - Unzulässigkeit
Auszug aus BGH, 25.04.2002 - 3 StR 111/02
Will der Tatrichter mit Rücksicht auf das Rehabilitationsinteresse des Unterzubringenden von diesem Grundsatz abweichen, was ihm unter den Voraussetzungen des § 67 Abs. 2 StGB gestattet ist, so muss er diese Entscheidung mit auf jeden Einzelfall abgestellten nachprüfbaren Erwägungen begründen (BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug 4, BGH, Beschluss vom 16. Juni 1998 - 4 StR 251/98). - BGH, 16.06.1998 - 4 StR 251/98
Nebeneinander von Freiheitsstrafe und Unterbringung in einer Entziehungsanstalt
Auszug aus BGH, 25.04.2002 - 3 StR 111/02
Will der Tatrichter mit Rücksicht auf das Rehabilitationsinteresse des Unterzubringenden von diesem Grundsatz abweichen, was ihm unter den Voraussetzungen des § 67 Abs. 2 StGB gestattet ist, so muss er diese Entscheidung mit auf jeden Einzelfall abgestellten nachprüfbaren Erwägungen begründen (…BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug 4, BGH, Beschluss vom 16. Juni 1998 - 4 StR 251/98).